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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der

Zeit zum.Reisen GmbH

Wir heissen Sie als unseren Kunden herzlich willkommen und danken Ihnen für Ihr Interesse an Zeit zum.Reisen GmbH. 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ("AVRB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Zeit zum.Reisen GmbH (nachfolgend "Reisebüro"). Das Reisebüro vermittelt Reisen und Pauschalreisen sowie sonstige Reisedienstleistungen aus dem Reiseveranstalterangebot.

 

Vermittelt das Reisebüro Leistungen der Reiseveranstalter und anderer Anbieter (z.B. Airlines), so gelten die AVRB dieser Reiseveranstalter und Anbieter.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung zustande.

Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Mit der Buchung bestätigen Sie, die vorliegenden AVRB, die AVRB der Reiseveranstalter/Anbieter und gegebenenfalls die AVB der Reiseversicherung verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben.

 

3. Preise

Sämtliche Preise werden dem Kunden in einer Offerte mitgeteilt. Weiterhin sind diese in den Prospekten bzw. Preislisten der Reiseveranstalter ersichtlich.

Ist nichts anderes erwähnt, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF).

 

Unsere Offerten sind sehr umfangreich. Wir informieren unsere Kunden sehr ausführlich. Dies ist sehr zeitintensiv. Daher berechnen wir für eine Offerte eine Bearbeitungsgebühr.

Diese wird bei Buchung verrechnet. Erfolgt nach der dritten Offerte keine Buchung, so wird die Bearbeitungsgebühr im Vorfeld in Rechnung gestellt.

 

Bei Umbuchung und Annullation gelten die AVRB der Reiseveranstalter/Airlines. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 pro Person, jedoch maximal CHF 200.00 pro Dossier.

 

Das Reisebüro behält sich vor, die Preise jederzeit für Reisen zu ändern. Preiserhöhungen durch das Reisebüro können sich unter anderem bei folgenden Veränderungen ergeben:

 

- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)

- neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)

- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels

- plausibel erklärbaren Schreibfehlern

- Wechselkursänderungen

 

4. Bezahlung

Der Preis wird bei Buchungen von Sonderangeboten, Sondertarifen, Linienflügen und Last Minute Buchungen sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro über die Höhe und Fälligkeit der An- und Restzahlung.

Die Zahlungsfristen sind in solchen Fällen auf der Buchungsbestätigung ersichtlich.

Sämtliche Reisedokumente werden erst nach Eingang der vollständigen Zahlung zugestellt. Dem Reisebüro steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern und die entstandenen Kosten geltend zu machen.

 

5. Leistungsausfälle während der Reise

Entstehen während der Reise Vertragsmängel oder gar Nichterfüllung, ist der Kunde verpflichtet, dies bei der örtlichen Vertretung, z.B. der Reiseleitung des Reiseveranstalters umgehend zu melden. Der Kunde kann in diesem Falle unentgeltliche Abhilfe verlangen.

Der Kunde ist berechtigt selbst für Abhilfe zu sorgen, wenn während keiner angemessenen Frist Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt. Das Reisebüro ersetzt den direkten Schaden, wenn der Kunde den Mangel beanstandet hat und eine schriftliche Mängelrüge verlangt hat.

Sämtliche Schadenersatzforderungen und Rückvergütungen sind dem Reisebüro innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich zu melden. Die Bestätigung der örtlichen Vertretung sowie sämtliche weitere Beweismittel sind diesem Schreiben beizulegen.

Nach Ablauf der Frist verwirken sämtliche Rechte.

 

6. Reiseversicherung

Die Reise- und Annullationsversicherung ist Sache des Kunden.

Das Reisebüro bietet verschiedene Versicherungslösungen an, welche im Buchungsprozess angegeben werden können. Die Prämien werden mit Bezahlung der Reisekosten in Rechnung gestellt.

Ein nachträglicher Abschluss sowie die nachträgliche Stornierung ist nur unter gewissen Bedingungen und nach Rücksprache mit dem Reisebüro möglich.

 

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch das Reisebüro erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für das Reisebüro.

Der Kunde ist für die Korrektheit der erforderlichen Angaben zu seiner Person und allfälligen Dritten gegenüber dem Reisebüro verantwortlich und hat die Folgen allfälliger Fehler vollumfänglich zu tragen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass in jenen Fällen in denen das Reisebüro nur als Vermittler tätig ist, er den Vertrag mit dem Dritten (Airline, Reiseveranstalter etc) eingeht und dessen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Insbesondere ist auf die „Nur Flug-Arrangements“ hinzuweisen.

Kann der Kunde die Reise nicht antreten beziehungsweise eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, aus Gründen die nicht dem Reisebüro zuzuschreiben sind, so hat der Kunde das Reisebüro umgehend schriftlich mit Angabe des Grundes zu informieren. In solchen Fällen fallen Annullierungskosten an. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum des Schreibens bei dem Reisebüro. Zudem gelten die Annullierungskosten des jeweiligen Veranstalters sowie des gebuchten Transportunternehmens.

Das Reisebüro schliesst jegliche Haftung für Leistungen Dritter soweit gesetzlich zulässig aus.

 

8. Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Das Reisebüro informiert die Kunden mit einem Schweizer Pass über die notwendigen Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen vor der Reise. Für die Einhaltung deren ist jedoch der Kunde selber verantwortlich. Kunden mit einer anderen Nationalität wird empfohlen sich beim jeweiligen Transit- oder Reiseland zu informieren.

Unter www.eda.admin.ch (Rubrik „Vertretungen“) finden Sie die Kontakte der ausländischen Vertretungen in der Schweiz.

 

9. Annullation der Reise, Reiserücktritt

Änderungen oder Stornierungen sind dem Reisebüro schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

Für vermittelte Dienstleistungen (Pauschalreisen, Hotels, Flüge, Mietwägen, Schiffsreisen etc.) gelten die Annullationsbestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Anbieters. Für Gruppenreisen können besondere Bestimmungen angewendet werden.

Dem Kunde wird eine Aufwandsentschädigung von mindestens CHF 80.00 pro Person bzw. maximal CHF 200.00 CHF pro Aufwand in Rechnung gestellt.

Sämtliche bereits erhaltene Reisedokumente sind dem Reisebüro zu retournieren.

Bearbeitungsgebühren werden von den Annullationsversicherung nur teilweise gedeckt.

Eintrittskarten zu Events werden weder zurückgenommen noch rückerstattet.

 

10. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Die Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsleistung.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden dem Reisebüro umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für Leistungen von Dritten (Bspw. Reiseveranstalter, Transportunternehmen etc.) wird ausgeschlossen.

Werden während der Reise öffentliche Veranstaltungen, Ausflüge o.ä. gebucht, erfolgt dies auf das Risiko des Kunden. Das Reisebüro übernimmt hierfür keine Haftung.

Das Reisebüro schliesst die Haftung wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages aus, wenn der Kunde vor oder während der Reise ein Versäumnis hat. 

 

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen dem Reisebüro zu oder es ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AVRB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von dem Reisebüro explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit dem Reisebüro Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

12. Datenschutz

Das Reisebüro darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Das Reisebüro ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch das Reisebüro vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass das Reisebüro auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Das Reisebüro behält sich das Recht vor, Ihnen darüber hinaus zukünftig einen Newsletter zu senden. Bei Nichtgefallen, kann dieser abbestellt werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen der DSG Anwendung.

 

13. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Reisebüro jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch das Reisebüro in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AVRB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AVRB zugestimmt.

 

14. Priorität

Diese AVRB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AVRB noch spezifizieren gehen diesen AVRB vor.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

16. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

17. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Das Reisebüro haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

 

18. Ombudsman

Bei jeglicher Art von Problemen zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ist die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsman der Schweizer Reisebranche, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung, empfehlenswert. 

Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich Tel. 044 485 45 35 – Fax 044 485 45 30 Info@ombudsman-touristik.ch, www.ombudsman-touristik.ch

 

19. Reisegarantie

Das Reisebüro ist Mitglied beim FAIR Reisegarant, welche die Sicherstellung der Beträge im Zusammenhang mit der Buchung garantiert. Weitere Informationen findet der Kunde unter www.fair-reisegarant.ch

 

20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AVRB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Dem Reisebüro steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

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gültig per 08.11.2021

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